Lizenzbestimmungen

Anerkennung Lizenzbestimmungen bei Onlinebestellung

Durch klicken auf die Schaltfläche "anmelden" erkennen Sie die folgenden Lizenzbestimmungen an, denen die Nutzung dieses Online-Service unterliegt. Wenn Sie mit den Bedingungen nicht einverstanden sind, müssen Sie auf die Schaltfläche "ablehnen" klicken und dürfen den Service nicht nutzen.


1)  Definitionen

"counterTV"
bezeichnet den Lizenzgeber und Markeninhaber von counterTV die travellounge MobilSystem GmbH.

"Lizenznehmer"
bezeichnet eine natürliche Person oder juristische Person, die ein Lizenznehmerkonto anmeldet und Zugang zu den von counterTV angebotenen Diensten erlangt.

"Workspace"
bezeichnet einen einzelnen Dienst mit genau definierten Subskriptionsbedingungen und einer begrenzten Gruppe zugangsberechtigter Lizenznehmer.

"Dienste"
bezeichnet die Onlinedienste, sämtliche Workspaces des Lizenznehmers, die dazugehörige Software und sonstige diesbezügliche, dem Lizenznehmer gemäß dieser Vereinbarung von counterTV zur Verfügung gestellte Dienste, und zwar mit den zu gegebener Zeit bei www.counter-tv.de beschriebenen Eigenschaften und Leistungsmerkmalen.

"Workspace"
bezeichnet einen kostenlos angebotenen Workspace oder Dienst, der sich noch in der Entwicklungs- oder Evaluierungsphase befindet und als "Test", "Demo", "kostenlos" oder "Evaluierung" (oder ähnlicher Bezeichnung) bezeichnet wird.

"Inhalte"
bezeichnet alle visuellen, schriftlichen oder akustischen Daten, Informationen oder Materialien, einschließlich, jedoch ohne Beschränkung auf diese, des Folgenden: Dokumente, Kalkulationsblätter, Textmitteilungen, Formulareingaben, Internetseiten und ähnliches Material, welches vom Lizenznehmer zu den Diensten hochgeladen wird, durch diese übermittelt, veröffentlicht, verarbeitet oder dort eingegeben wird.

"Webseite"
bezeichnet die Website von counterTV unter www.counter-tv.de.

"Arbeitgeber"
bezeichnet die Rechtsperson, die Eigentümerin der vom Lizenznehmer bei der Anmeldung verwendeten E-Mail-Adresse ist und/oder mit welcher der Lizenznehmer durch ein Beschäftigungsverhältnis, einen Beratungsvertrag oder auf ähnliche Weise in Beziehung steht. Arbeitgeber bezeichnet keinen Internet Service Provider (ISP) oder ähnlichen Provider, auch wenn ein solcher Provider möglicherweise Eigentümer der vom Lizenznehmer verwendeten E-Mail-Adresse ist.

2)  Dienste und Lizenzerteilung
Vorbehaltlich der Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung erteilt counterTV dem Lizenznehmer hiermit ein nicht übertragbares, nicht exklusives, nicht an Unterlizenznehmer übertragbares, befristetes Lizenzrecht, aufgrund dessen der Lizenznehmer Zugang zu den Diensten erhält und diese nutzen darf.

counterTV behält sich das Recht vor, Design, Betriebsmethode, technische Spezifikationen, Systeme und andere Funktionen etc. der Dienste jederzeit unangekündigt zu ändern.

Die Dienste sind normalerweise rund um die Uhr über das Internet erhältlich. counterTV behält sich vor, die aus der Sicht von counterTV notwendigen technischen, die Betriebsfähigkeit, Instandhaltung oder Sicherheit betreffenden Maßnahmen durchzuführen. Für den Zeitraum der Durchführung der Maßnahmen kann der ungehinderte Zugang eingeschränkt sein. Das Zustandekommen einer funktionsfähigen Internetverbindung obliegt dem Lizenznehmer. Für Mängel, welche aus einer fehlerhaften Internetverbindung des Lizenznehmers resultieren, übernimmt counterTV keine Haftung.

Der Lizenznehmer kann anderen natürlichen Personen Zugang zu den Bereichen des Lizenznehmers gewähren.

counterTV ist berechtigt, Subunternehmen die Erfüllung der in dieser Vereinbarung niedergelegten Verpflichtungen zu übertragen. counterTV haftet für die Arbeit und Dienste der Subunternehmen genauso wie für die eigene Arbeit und Dienste.

Sollte der Lizenznehmer für den Abschluss dieser Vereinbarung und die Einrichtung eines Lizenznehmerkontos eine einem Arbeitgeber gehörende E-Mail-Adresse verwenden, so kann es sein, dass das Lizenznehmerkonto jetzt oder später aufgrund der bestehenden oder künftigen Geschäftsbeziehung des Arbeitgebers mit counterTV zusätzlichen Lizenzbestimmungen unterliegt. Der Lizenznehmer weiss und ist damit einverstanden, dass der Arbeitgeber in diesem Fall Handlungen, durch welche sich die Art der dem Lizenznehmer geleisteten Dienste ändert, vornehmen oder den Zugang des Lizenznehmers zu den Diensten beschränken könnte. Bei solchen Handlungen kann es sich u.a., jedoch ohne Beschränkung auf diese, um administrative Maßnahmen des Arbeitgebers handeln oder um Anweisungen, die der Arbeitgeber counterTV erteilt, oder um Maßnahmen im Zusammenhang mit der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses oder eines Beratervertrags mit dem Lizenznehmer.

3)  Nutzung des Dienstes
Für den vollen Funktionsumfang des Services von counterTV ist die Angabe über die Identität zu machen und eine E-Mail-Adresse anzugeben, die dem Unternehmen welches die Dienste nutzt zuzuordnen ist. Nicht anerkannte Domains sind z.B. @gmx.de, @web.de, etc.

Der Lizenznehmer trägt die alleinige Verantwortung für seine Handlungen im Rahmen der Dienstnutzung und stellt sicher, dass dabei die nationalen Gesetze eingehalten werden. Für alle Inhalte, die vom Lizenznehmer zu den Diensten hochgeladen, durch diese vermittelt, veröffentlicht, verarbeitet oder dort eingegeben werden, ist allein der Lizenznehmer verantwortlich.

Der Lizenznehmer ist für die Überwachung seiner counterTV -Bereiche verantwortlich und haftet counterTV dafür, dass sichergestellt wird, dass vom Lizenznehmer oder von ihm eingeladenen Perso-nen verarbeitete Inhalte, die im Rahmen der Dienste vermittelt oder transportiert werden, weder Rechte Dritter verletzen, noch in sonstiger Weise gegen Gesetze verstoßen, sowie dass der Lizenz-hmer erforderlichenfalls die zur Verarbeitung der Inhalte/Nutzung der Dienste erforderlichen Lizenzen Dritter besitzt.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Dienste in solcher Weise zu nutzen, dass weder sonstige Computer- oder Mobiltelefonkommunikation, noch die für den Betrieb der Dienste eingesetzten Geräte behindert oder gestört werden.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Dienste keinesfalls dazu zu nutzen, Material in rechtswidriger Weise zu erlangen oder Material zu erlangen, wel-ches in irgendeiner Hinsicht gegen allgemein übliche Gepflogenheiten verstößt.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Dienste we-der zur Beschaffung von Unterlagen zu verwenden, welche per se durch Weitergabe an Dritte den Ruf eines Dritten schädigen könnten, noch zur Be-schaffung von Unterlagen in einer Weise, die die Urheberrechte Dritter verletzen könnte, noch in sol-cher Weise, dass dadurch Firmengeheimnisse ver-breitet oder Dritte zur Begehung oder Teilnahme an einer Straftat verleitet werden könnten oder dass dies als Drohung verstanden werden könnte, noch die Dienste in irgendeiner Weise zu benutzen, die mit dem Zweck derselben nicht vereinbar ist.

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, niemand ande-rem als den Personen, die das Anmeldeformular unterzeichnet und sich dadurch den Benutzungsbedingungen unterworfen haben, Zugang zu den Diensten zu gewähren. Ausgenommen hiervon sind Kunden und Partner des Lizenznehmers. Der Li-zenznehmer ist gleichfalls für diese Personen ver-antwortlich und übernimmt die Haftung für deren Handeln.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, counterTV zu benachrichtigen, wenn er den Verdacht hat, dass diesen Bestimmungen zuwidergehandelt wurde.

4)  Eigentum
counterTV behält sich sämtliche Rechte, jedenfalls aber ein alleiniges Nutzungsrecht am geistigen Eigentum und an technischen Lösungen vor. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, das geistige Eigentum und die technischen Lösungen gemäß diesen Lizenzbestimmungen zu verwenden. Keinesfalls erwirbt der Lizenznehmer oder ein Dritter geistiges Eigentum an den Dienstleistungen oder an in den Diensten verwendeter Software oder technischen Lösungen, Waren- oder sonstigen Geschäftszeichen, die im Eigentum von counterTV stehen oder von counterTV genutzt werden. Der Zugang zu den Diensten wird durch Lizenz gewährt, nicht verkauft.

Für alle Inhalte, die vom Lizenznehmer zu den Diensten hochgeladen, durch diese vermittelt, veröffentlicht, verarbeitet oder dort eingegeben werden, ist allein der Lizenznehmer oder dessen jeweiliger rechtlicher Eigentümer verantwortlich. counterTV hat keinerlei Haftung für derartige Inhalte.

5)  Personenbezogene Daten, Datenschutz, Kontoinformationen und
     Daten
Damit der Lizenznehmer die Dienste benutzen kann, muss er counterTV bestimmte Daten mitteilen, u.a. - jedoch ohne Beschränkung auf diese - seinen vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse und Kontaktangaben. Sollte der Lizenznehmer auf Einladung eines anderen Lizenznehmers oder Kun-den von counterTV ein Lizenznehmerkonto anmelden, so kann es sein, dass diese Angaben counterTV bereits von dem einladenden counterTV -Lizenznehmer oder Kunden mitgeteilt wurden. Die bei counterTV eingegangenen Daten werden von counterTV mittels einer automatischen Datenverarbeitung verarbeitet, die counterTV die Verwaltung und sonstige Erfüllung der im Rahmen der Dienste bestehenden Verpflichtungen ermöglicht und sicherstellt, dass unbefugte Personen keinen Zugang zu den Diensten erhalten. counterTV darf perso-nenbezogene Informationen des Lizenznehmers keinem Dritten gegenüber offen legen. Eine Aus-nahme hiervon besteht jedoch für rechtmäßige Auskunftsansprüche der Staatsanwaltschaft oder anderer Behörden. Auf Wunsch ist der Lizenznehmer berechtigt, die ihn betreffenden personenbezogenen Daten einzusehen. Außerdem ist der Lizenznehmer berechtigt und verpflichtet, derartige Daten zu berichtigen.

6)  Hinweis nach dem Datenschutzgesetz
Durch Annahme dieser Vereinbarung erklärt sich der Lizenznehmer ausdrücklich mit Folgendem ein-verstanden:
a)  das counterTV die personenbezogenen Daten sammelt und verarbeitet;
b)  diese Daten solange gespeichert werden, bis das Lizenznehmerkonto vom Lizenznehmer gekündigt wird; und
c)  dass für den Dienst benötigte Daten auf dem Endgerät des Lizenznehmers gespeichert und von diesem abgerufen werden.
counterTV trifft angemessene Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre des Lizenznehmers.

7)  Datenschutz
counterTV verpflichtet sich, die im Rahmen der Vereinbarung vom Lizenznehmer erhaltenen Infor-mationen keinem Dritten gegenüber offen zu legen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen. "Dritter" bezieht sich in diesem Abschnitt nicht auf die Lizenznehmer, die Zugänge zum selben counterTV -Bereich haben, es sei denn, der Lizenznehmer hat Autorisierung und Zugang der Lizenznehmer zum counterTV -Bereich ausdrücklich beschränkt. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die counterTV nachweislich anders als durch diese Vereinbarung erlangt hat bzw. die allgemein bekannt sind. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nicht, soweit eine Partei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften staatlicher Stellen oder gerichtlicher Anordnungen zur Mitteilung von Informationen verpflichtet ist. Die Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.

Außer im Falle vorgenannter Inhalte bzw. auf An-weisung des Lizenznehmers, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Vorschriften staatlicher Stellen oder gerichtlicher Anordnungen ist counterTV nicht berechtigt, durch die Dienste bearbeitete Inhalte des Lizenznehmers zu überprüfen.

8)  Sicherheit & Kennwörter
Für den Verlust oder die Vernichtung von Inhalten, die in den Diensten oder durch diese elektronisch verschickt werden, haftet counterTV nur insoweit, als diese auf grob fahrlässige oder absichtliche Handlungen von counterTV zurückzuführen sind.

Der Lizenznehmer hat die im Rahmen der Registrierung erhaltenen Lizenznehmerkennungen, Kennwörter und ähnliches an einem sicheren, für Dritte nicht zugänglichen Ort zu verwahren und in sicherer Weise zu verwenden. Der Lizenznehmer haftet für jede unbefugte Benutzung der Dienste. counterTV haftet nicht für Verluste oder Schäden, die darauf beruhen, dass der Lizenznehmer diese Bestimmun-gen nicht eingehalten hat.

Wenn der Lizenznehmer vermutet, dass eine nicht autorisierte Person Kenntnis von einer Lizenzneh-merkennung und/oder einem Passwort erlangt hat, so hat er dies counterTV unverzüglich mitzuteilen.

Der Lizenznehmer haftet für die counterTV entste-henden Verluste und Schäden, wenn er vorsätzlich oder fahrlässig die Lizenznehmerkennung bzw. ein Passwort einem Dritten offenbart oder wenn ein un-befugter Dritter auf anderem Wege Kenntnis von Lizenznehmerkennung und Passwort erhält, es sei denn, der Lizenznehmer hat counterTV seinen diesbezüglichen Verdacht unverzüglich mitgeteilt.

Hat der Lizenznehmer counterTV seinen Verdacht, dass die Lizenznehmerkennung/das Passwort einem Unbefugten bekannt geworden ist, mitgeteilt, so haftet der Lizenznehmer nur insoweit für das Tun oder Unterlassen von counterTV, als der Lizenznehmer absichtlich oder grob fahrlässig handelte.

counterTV trifft angemessene Maßnahmen um sicherzustellen, dass die Sicherheit der Dienste den relevanten Branchenstandards entspricht.

9)  Gewährleistung
counterTV gibt keine Zusicherung, Garantie oder Gewährleistung hinsichtlich der Qualität, Eignung, Aktualität, Zuverlässigkeit des Service oder eines Inhalts, dass die Nutzung des Service unterbrechungs- oder fehlerfrei, sicher oder in Verbindung mit anderer Hardware, Software anderen Systemen oder Daten genutzt werden kann. Es wird nicht gewährleistet, dass der Service frei von Viren oder anderen schädlichen Komponenten ist.

10)  Haftungsbeschränkung
Der Lizenznehmer hat im Falle von Betriebsstörungen oder die Datenkommunikation im Internet behindernden Fehlern keinen Anspruch auf Scha-densersatz oder sonstige Ansprüche.

Für den Fall, dass Dritte aufgrund des Gebrauchs dieser Dienste Ansprüche gegen counterTV geltend machen, ist der Lizenznehmer verpflichtet, counterTV insoweit schadlos zu halten.

counterTV haftet dem Lizenznehmer nicht für auf counterTV zurückzuführende Datenbeeinträchtigungen oder -verluste oder sonstige Fehler oder Unzulänglichkeiten der geleisteten Dienste. Fehler sind gemäß den von counterTV zu gegebener Zeit erteilten Anweisungen vom Lizenznehmer mitzuteilen.

Die im Rahmen dieser Vereinbarung bestehende Haftung von counterTV ist auf 0 (Null) Euro beschränkt. counterTV haftet keinesfalls für unmittel-bare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder entgangene Einsparungen, entgangene Einnahmen, Datenverluste oder Schadensersatzansprüche Dritter.

11)  Internet-basierte Verzögerungen
Der Service von counterTV kann Einschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterlie-gen, die in der Natur der Nutzung des Internets und elektronischer Kommunikationsmedien liegen. counterTV haftet nicht für Verzögerungen, Störungen der Leistungserbringung oder anderer Schäden in-folge solcher Probleme.

12)  Höhere Gewalt
counterTV  ist von der Verpflichtung zur Leistung von Schadensersatz und anderen Sanktionen befreit, soweit der Zugang eines Lizenznehmers zu den Diensten durch Umstände unmöglich gemacht oder erheblich erschwert wird, welche nicht im Machtbereich von counterTV liegen und deren Ein-tritt nicht vernünftigerweise vorhersehbar war.

Solche Umstände höherer Gewalt umfassen insbeson-dere Arbeitsstreitigkeiten, Blitzschlag, Brand, Entscheidungen staatlicher Stellen oder sonstige staat-liche Vorschriften, Fehler im Netzwerk des Internetanbieters, verspätetes Erbringen von Dienstleistungen durch Dritte, soweit dies durch ein oben bezeichnetes Ereignis verursacht wurde, allgemeine Transport-, Waren- oder Energieengpässe oder andere ähnliche Umstände.

13)  Änderungen
counterTV behält sich das Recht vor, die Bestimmungen und Bedingungen dieser Vereinbarung je-derzeit unangekündigt zu ändern. Dem Lizenznehmer werden solche Änderungen per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Webseite mitgeteilt.

14)  Laufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung tritt in Kraft, wenn der Lizenz-nehmer diese Bestimmungen und Bedingungen in Verbindung mit der Anmeldung annimmt. Diese Vereinbarung bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, bis alle counterTV -Bereiche und das Lizenzneh-merkonto geschlossen sind.

Jede Partei kann diesen Vertrag kündigen oder die Anzahl an Lizenzen reduzieren, jedoch mit Wirkung erst nach dem Ablauf der gültigen Vertragslaufzeit.

Das Vertragsverhältnis kann frühestens zum Ablauf des ersten Jahres mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch bis zum Ende des darauffolgenden Quartals und hiernach automatisch um jeweils ein Quartal und kann mit einer Frist von sechs Wochen zum jeweiligen Quartalsende gekündigt werden.

Unter folgenden Voraussetzungen ist counterTV berechtigt, den Zugang des Lizenznehmers zu einem Bereich oder zu den Diensten mit sofortiger Wirkung zu deaktivieren oder den Lizenzvertrag vorzeitig fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen:

a)  wenn der Lizenznehmer die Dienste in einer Weise verwendet, die mit der Begehung einer Straftat verbunden ist;
b)  wenn der Lizenznehmer die Dienste in einer Weise verwendet, welche counterTV oder Dritte schädigt oder einer Schadensgefahr aussetzt;
c)  wenn die Annahme besteht, dass die fortgesetzte Verbreitung von Inhalten gegen geltendes Recht verstößt;
d)  wenn der Lizenznehmer die Dienste verwendet, um sich dadurch unberechtigten Zugang zu nicht für den Lizenznehmer bestimmten Daten und Leistun-en innerhalb des Systems von counterTV zu ver-schaffen; oder
e)  wenn der Lizenznehmer auf andere Art die oben aufgeführten Bestimmungen wesentlich verletzt.
f)  ein Vertragspartner gegen wesentliche Ver-pflichtungen oder wiederholt gegen nicht wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag verstößt und den Verstoß auch nach Aufforderung durch den anderen Vertragspartner nicht binnen angemessener Frist beseitigt, oder
g)  einem Vertragspartner das Festhalten am Ver-trag infolge von höherer Gewalt nicht zumutbar ist, oder
h)  über das Vermögen des anderen Vertragspart-ners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.

Alle Kündigungen haben schriftlich zu erfolgen, um wirksam zu sein.

Bei Beendigung des Lizenzvertrages trägt counterTV keine Verantwortung für die im Rahmen der Dienste erzeugten Inhalte. Dementsprechend muss der Lizenznehmer dafür sorgen, entsprechende Si-cherungskopien seiner Inhalte anzufertigen.

Bei Beendigung des Lizenzvertrages durch den Lizenznehmer ist counterTV berechtigt, alle Inhalte des Bereichs unverzüglich zu löschen und zu verzichten. Nach Beendigung der Testlaufzeit oder bei Kündigung aus wichtigem Grund ist counterTV berechtigt, die Inhalte nach dreißig Kalendertagen des Ereignisses zu löschen und zu vernichten.

15)  Preise und Zahlungen von Gebühren
Die Leistungen sind quartalweise im voraus zu entrichten. Der Lizenznehmer erteilt hierzu eine widerrufliche Einzugsermächtigung.

Rechnungsstellung
counterTV behält sich vor, die Rechnungsstellung mittels elektronischer Rechnungen mit qualifizierter Signatur gemäß § 14 UStG durchzuführen.

Rücklastschrift
Sollte die Gebühr vom Konto des Lizenznehmers nicht eingezogen werden können, fällt hierfür eine
Rücklastschriftgebühr in Höhe von 20,00 ¤ an.

Mahngebühren
Im Falle einer Rücklastschrift, erhält der Lizenznehmer eine Mahnung mit der Aufforderung zur Zahlung bis zu einem festgesetzten Datum. Für dieses Schreiben fällt eine Mahnpauschale in Höhe von 5,00 ¤ an.

Verzug
Nach Ablauf der Zahlungsfrist im Mahnschreiben, kommt der Lizenznehmer automatisch in Verzug.

16)  Zahlungsversäumnis und Aussetzung des Service
Zusätzlich zu den anderen, counterTV aus diesem Vertrag zustehenden Rechten behält sich counterTV das Recht vor, diesen Vertrag und Ihren Zugang zu dem Service vorübergehend auszusetzen oder zu beenden, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten. Überfällige Rechnungsbeträge (rückständige Konten) unterliegen einem Zinssatz in Höhe von 1,0 % pro Monat oder dem gesetzlich zulässigen Höchstsatz, wenn dieser niedriger ist, zuzüglich sämtlicher Inkassokosten. Während einer Aussetzung werden Ihnen die Lizenznehmerlizenzen weiterhin in Rechnung gestellt. Falls Sie oder counterTV diesen Ver-trag kündigen, sind Sie verpflichtet, den in Einklang mit dem obigen Abschnitt zu Preisen und Zahlung von Gebühren berechneten Saldo auf Ihrem Konto auszugleichen. Sie sind damit einverstanden, dass counterTV solche ausstehenden Gebühren über Ihre Kreditkarte abrechnet oder Ihnen anderweitig in Rechnung stellt.

counterTV behält sich das Recht vor, eine Wiederverbindungsgebühr in dem Fall zu berechnen, dass Sie nach einer Aussetzung wieder den Zugang zu dem Service anfordern. Sie erkennen an, dass counterTV nicht verpflichtet ist, Kundendaten aufzu-bewahren, und dass Kundendaten unwiederbringlich gelöscht werden können, wenn Ihr Konto 30 Tage oder länger rückständig ist.

17)  Gebühren für zusätzliches Datenvolumen
Das maximal zu übertragene Datenvolumen pro Monat, das dem Lizenznehmer ohne zusätzliche Berechnung zur Verfügung gestellt wird, ist in den Basispaketen definiert.
Falls das übertragene Datenvolumen diese Grenzwerte übersteigt, wird dem Lizenznehmer 2,00 Euro pro angefangenen GB berechnet. counterTV sorgt im angemessenen Umfang dafür, dass der Lizenznehmer benachrichtigt wird, wenn das durch-schnittliche pro Lizenz benutzte Datenvolumen ca. 90 % des Maximums erreicht; das Versäumnis seitens counterTV, den Lizenznehmer entsprechend zu benachrichtigen, entbindet den Lizenznehmer jedoch nicht von der Verpflichtung zur Zahlung dieser zusätzlichen Datenvolumengebühren.

18)  Abtretung
counterTV ist ermächtigt, die Ansprüche und Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung ohne vorherige Zustimmung des Lizenznehmers vollständig oder teilweise an solche Gesellschaften abzutreten, welche de jure oder de facto mit counterTV verbunden sind.

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine aufgrund dieser Vereinbarung bestehenden Rechte oder Verpflichtungen abzutreten.

19)  Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung aus welchem Grunde auch immer für nicht durchsetzbar befunden werden, so bleibt der Rest dieser Vereinbarung in vollem Umfang in Kraft und wirksam; die nicht durchsetzbare Bestimmung ist so weit möglich und gesetzlich zulässig zu ändern, damit sie der Absicht und wirtschaftlichen Wirkung der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt.

20) Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Streitigkeiten aus diesem Lizenzvertrag unterliegen der Anwendung des deutschen Rechts. Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertragsverhältnis resultierenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht Hannover, sofern eine Gerichtsstandsvereinbarung unter den Parteien wirksam vereinbart werden kann.

Hannover, März 2011